AGB

  1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
  2. Diese Bedingungen wurden abgeschlossen durch und zwischen squatfit GmbH (im Folgenden: "squatfit") und der Vertragsnehmerin (im Folgenden: „Mitglied“). Mit der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrags (sei es vor Ort oder online via Webseite) bestätigt das Mitglied, Kenntnis zu haben von den vorliegenden AGB sowie der Hausordnung und der Datenschutzerklärung von squatfit (einsehbar unter https://squatfit.ch/) und mit deren Inhalt einverstanden zu sein. Sie gelten in ihrer jeweils aktuellen Form als integraler Vertragsbestandteil des Mitgliedschaftsvertrags. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel).
  3. Abo Leistungen Die Mitgliedschaft berechtigt zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der squatfit-Räumlichkeiten und der veränderbaren Ausrüstung und Dienstleistungen darin, gemäss gewähltem Abonnement mit dessen Leistungen zu den veränderbaren Öffnungszeiten.
  4. Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Nichtbenutzung des Angebots berechtigt nicht zum vorzeitigen Abbruch des Vertrages oder zur Minderung / Rückzahlung des Preises.
  5. Altersgrenze Das Mitglied bestätigt, dass sie 18 Jahre alt ist oder älter. Personen von 15 - 17 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung der Eltern (erziehungsberechtigten Person).
  6. Benutzung der Anlage Die Anlage darf nur für Trainingszwecke benutzt werden. Keine anderen Aktivitäten sind erlaubt und Verstösse werden sanktioniert. Das Konsumieren von Alkohol, Tabak oder illegalen Substanzen ist zu unterlassen. Trainieren unter dem Einfluss von illegalen Substanzen ist nicht erlaubt. Es ist nicht zulässig in den squatfit-Räumlichkeiten bezahlte Dienstleistungen durchzuführen.
  7. Verhaltensregeln Das Mitglied hat die Verhaltensregeln der Hausordnung zu respektieren und ihnen unter allen Umständen zu folgen. Die Hausordnung ist ein Vertragsbestandteil.
  8. Spinde für persönliche Gegenstände Den Mitgliedern steht während der Trainingszeit ein Spind zur Verfügung. Die persönlichen Gegenstände müssen während des Trainings darin eingeschlossen werden. Jedes Mitglied muss den Spind leeren und das Schloss entfernen, sobald es die Anlage verlässt. squatfit öffnet und leert Spinde, wenn das Mitglied nicht in der Anlage ist.
  9. Verlorene Gegenstände oder Diebstahl squatfit übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für den Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen. Alle Gegenstände, die in den Räumlichkeiten von squatfit zurückgelassen werden, werden für einen Zeitraum von 4 Wochen aufbewahrt und danach entsorgt.
  10. Zugang & Sicherheit Das Mitglied erklärt sich mit der Kameraüberwachung in den Trainingsräumen von squatfit einverstanden. Die Daten aus der Kameraüberwachung werden gemäss Datenschutzverordnung gespeichert und danach gelöscht. Das Mitglied verpflichtet sich beim Ein- und Austritt mittels Transponder oder QR-Code in der Member-App sich zu registrieren. Eine Weitergabe der Zutrittsmedien an Dritte ist strikt untersagt und führt zu Sanktionen. Während der unbetreuten Zeit ist es nicht gestattet, Fremden, Freundinnen oder Familienmitgliedern Zugang zu squatfit zu verschaffen.
  11. Aufhebung/Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft kann ausgesetzt oder vom Management nach eigenem Ermessen gekündigt werden, wenn das Mitglied die Verhaltensregeln verletzt, andere Mitglieder, Mitarbeiter oder generell stört, oder sich auf solche Art verhält, die das Management für ungeeignet hält, oder wenn das Mitglied die Mitgliedsbeiträge auch nach Mahnungen nicht bezahlt. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, bis die ursprüngliche Vertragslaufzeit endet.
  12. Bezahlung Das Mitglied ist für die Zahlung der Mitgliedschaft verantwortlich. Dies ist auch so, wenn der Betrag per Lastschriftverfahren direkt von squatfit eingezogen wird. Ist die Zahlung zu spät, erhält das Mitglied eine Erinnerungs-E-Mail von squatfit und der Zugang wird bis zum Zahlungseingang gesperrt. Die Mitgliedschaft läuft weiter, auch wenn der Zugang gesperrt ist.
  13. Inkassogebühren Bezahlt das Mitglied die geschuldete Entschädigung nicht fristgerecht, gerät es umgehend und ohne Mahnung in Verzug. squatfit ist berechtigt, ab Verzugseintritt eine Gebühr in Höhe von CHF 20.00 je Mahnung sowie Verzugszinsen von fünf Prozent zu erheben. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig und in Rechnung gestellt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird die Angelegenheit ohne weiteren Kommentar an das Inkassounternehmen gesandt, sofern die Rechnung nicht beglichen wurde. Bezahlt das Mitglied die geschuldete Entschädigung nicht fristgerecht, so schuldet es squatfit eine Entschädigung für jeden weiteren Verzugsschaden (z. B. Inkassokosten etc.). Dabei ist squatfit im Falle eines Zahlungsverzuges eines Mitgliedes berechtigt, spezialisierte Drittpersonen (z. B. Inkassounternehmen) beizuziehen bzw. die Geltendmachung der Forderung an solche Dritte auszulagern und, wenn nötig, die amtliche Betreibung einzuleiten. Sämtliche Kosten sind vom Mitglied zu tragen. squatfit hat zudem das Recht, diesen Drittpersonen sämtliche Daten und Unterlagen zugänglich zu machen, die für den angestrebten Zweck erforderlich sind. Squatfit versendet Zahlungserinnerungen per Mail. Der Nichterhalt dieser E-Mails entbindet das Mitglied nicht von seiner Zahlungsverpflichtung und verhindert nicht die Gebühren des Inkassounternehmens. Sobald der Betrag bezahlt ist und im Verwaltungstool eingepflegt ist, wird der Zugang zum Club freigeschaltet.
  14. Verlängerung oder Stornierung Das Jahresabo läuft über 12 Monate, während es nicht gekündigt werden kann. Am Ende der Vertragslaufzeit wird die Mitgliedschaft jeweils für 12 Monate automatisch verlängert. Das Mitglied kann die Verlängerung bis spätestens 1 Monat vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die Mitgliedschaft kann in der Member-App oder auf dem Member-Portal oder mit dem Tickettool auf https://squatfit.ch/kontakt, gekündigt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird keine Kündigung akzeptiert. Das Monatsabo verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat bis zur Kündigung ab Vertragsstart. Das Abo kann jeden Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Der Vertragsstart ist immer an einem 1. des Monats. Wird das Abo im laufenden Monat gelöst, wird der Teilbetrag als Vorlaufzeit berechnet.
  15. Unterbrechung der Mitgliedschaft (Time-Stop) Die Mitgliedschaft kann aufgrund von Krankheit oder Unfall unter Vorweisen eines ärztlichen Attests unterbrochen werden. Die Mitgliedschaft kann maximal für 1 bis 6 Monate (9 Monate bei Schwangerschaft) unterbrochen werden und wird automatisch aktiviert, sobald die Frist endet. Der Beleg ist innerhalb eines Monats seit Eintritt des Ausfalls bei squatfit einzureichen. Die Mitgliedschaft kann nicht im Nachhinein unterbrochen werden. Mitglieder mit einem All-Inclusive-Abo brauchen keinen Beleg für einen Timestop ohne Grund von 1 bis 6 Monaten. Der Timestop ist in der Member-App anzumelden, spätestens 10 Tage vor Beginn. Nachträglich können keine Timestops eingetragen werden. Die monatlichen Zahlungen sind weiterhin zu leisten, bis das Vertragsjahr erfüllt ist, auch bei Krankheit.
  16. Übertragung der Mitgliedschaft Eine jährliche Mitgliedschaft kann übertragen werden. Um die Übertragung abzuschliessen, muss das scheidende Mitglied die Absicht seines Austrittes und die Informationen über das neue Mitglied angeben. Die Übertragung kann nur erfolgen, wenn die übernehmende Person einer neuen Vertragslaufzeit der gleichen Abo Variante zustimmt, wobei sich der Mitgliederbeitrag anteilig zur übertragenen Restlaufzeit reduziert, sofern dieser bereits vollständig eingezahlt wurde. Für die Übertragung wird eine Verwaltungsgebühr von CHF 30.- verrechnet.
  17. Ausserordentliche Kündigung  Eine ausserordentliche Kündigung wird bewilligt, wenn das Mitglied das Land verlässt oder der Fahrweg zu squatfit vom neuen Domizil aus mehr als 30 Kilometer beträgt. Nach Eingang des offiziellen Dokuments von der Einwohnerkontrolle, kann der Vertrag zum nächsten Monatsende gekündigt werden. Eine Administrationsgebühr von CHF 30,– wird erhoben
  18. Kommunikation squatfit sendet alle Mitteilungen per E-Mail. squatfit übernimmt keine Verantwortung, wenn die E-Mail-Adresse nicht korrekt erfasst ist oder nicht existiert oder aus sonstigen Gründen die E-Mails nicht beim Mitglied ankommen. Die Korrespondenzsprache ist Deutsch. Das Mitglied hat selbst für eine Übersetzung zu sorgen. Missverständnisse zum Vertragsinhalt mangels Deutschkenntnisse werden nicht akzeptiert.
  19. Gesundheit Das Mitglied bestätigt, hiermit, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat da Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Squatfit ist nicht dafür verantwortlich, die körperliche Verfassung der Mitglieder für das Training im Fitnessstudio zu beurteilen. Wenn eine Beurteilung im Fitnessstudio vorgenommen wird, dient dies nicht zu diagnostischen Zwecken.
  20. Versicherung Das Mitglied bestätigt, dass sie die notwendigen Versicherungen besitzt, welche jeden Unfall oder Sportunfall abdecken. squatfit unterliegt keinen Ansprüchen, Forderungen oder Verletzungen im Hinblick auf die Beurteilung des Gesundheitszustands des Mitglieds oder für Verletzungen, die dem Mitglied aufgrund einer Behinderung, Beeinträchtigung oder Krankheit entstehen.
  21. Haftung Jedes Mitglied von squatfit ist haftbar für jeden Sach- und/oder Personenschaden, den es in den Räumlichkeiten von squatfit verursacht. Es ist die Pflicht des Mitgliedes, für die Kosten aufzukommen, die ihm vorgelegt werden.
  22. Haftungsverzicht Die Nutzung der squatfit-Einrichtung findet auf eigenes Risiko des Mitglieds statt. Das Mitglied hat die Maschinen und weiteres Equipment nur zu nutzen, wenn es die richtige Verwendung des Trainingsgeräts kennt. squatfit ist für keine Verletzungen, körperlichen Auswirkungen oder Schäden des Mitglieds oder dessen Eigentum haftbar und unterliegt keinem Anspruch, der sich aus der Nutzung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Maschinen ergibt.
  23. Gerichtsstand und anwendbares Recht Alle Streitigkeiten oder Ansprüche zwischen dem Mitglied und squatfit, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen und/oder der Verwendung des Mitglieds von den Räumlichkeiten von squatfit ergeben, fallen unter die ausschliessliche Zuständigkeit des ordentlichen Gerichtes des Sitzes der Firma, Gerichtsstand des Kantons Basel. Basel, 02.01.2025.

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