AGB

         

       AGB + Vertragsbestimmungen der squatfit GmbH in Basel, nachfolgend squatfit genannt, für den Betrieb des Fitnessclubs „squatfit“. 
       Die Vertragsnehmerin wird Mitglied genannt.

  1. Änderungen und Ergänzungen Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel). Mit dem Vertragsabschluss zwischen dem unterzeichnenden Mitglied und squatfit, anerkennt das Mitglied die AGB von squatfit in der jeweils aktuellsten Form, sowie die Bedingungen für den Zutritt während den unbetreuten Öffnungszeiten sowie die Hausordnung, als einen integrierten Vertragsbestandteil des Mitgliedschaftsvertrages. Ankündigung der aktuellsten AGB wird an der Infotafel im Fitnesscenter angekündigt und kann auf der squatfit Website aufgerufen werden. Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können von squatfit auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des Standorts des squatfit Fitness Studios innerhalb des Einzugsgebietes berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Kündigung. Ein unterschriebener Mitgliedschaftsvertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar. Der Vertrag und alle weiteren Dokumente und Anleitungen sind ausschliesslich in deutscher Sprache verfügbar. Forderungen des Mitglieds mangels Sprachkenntnisse sind ausgeschlossen.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Mitgliedschaftsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, via Telefon, e-mail, Member App, Whatsapp, SMS und Briefpost kontaktiert werden kann. Das Mitglied hat sicher zu stellen, dass es e-mails von squatfit empfängt, wie Rechnungen und andere Dokumente. 
  3. Nutzung Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen der squatfit Fitness-Clubräume berechtigt, gemäss gewählter Mitgliedschaft. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis, und wenn vorgesehen, die Teilnahme an Gymnastikstunden auf gemischter Miet- & Dienstleistungsbasis, innerhalb der ausgehängten, veränderbaren Öffnungszeiten. Eine Nichtnutzung der veränderbaren Angebote und Konzepte von squatfit, durch das Mitglied, berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages. Es erfolgt keine Rückerstattung von einbezahlten Mitgliederbeiträgen. 
  4. Betreuung  Das Angebot umfasst betreute Zeiten und unbetreute Zeiten. Das Mitglied kann bei Fragen zum Training während den betreuten Zeiten einen freien Coach zur Unterstützung ansprechen. 
  5. Zutritt Das Mitglied ist verpflichtet, seine Besuche vor und nach dem Training mittels Check in und Check out- System zu registrieren. Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Zeitgutschriften können nicht einer anderen Person übertragen werden. Als Mitglied ist es strikte untersagt, Besucher den Zugang zu den squatfit Räumlichkeiten zu ermöglichen. 
  6. Personalien Adressänderungen und geänderte Bankverbindungen sind umgehend zu melden. Aufwände bei Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Mitglieds. 
  7. Laufzeit und Kündigung Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen sind auf dem Vertrag aufgeführt und können je nach Angebot variieren. Es gilt immer die Regelung, welche auf dem Vertrag steht, für den entsprechenden Vertrag.
  8. Anpassungen des Mitgliederbeitrages Erhöhungen des Mitgliederbeitrages im maximalen Umfang von 10% des bisherigen Betrages sind möglich und werden mindestens einen Monat im Voraus von squatfit angekündigt. 
  9. Zahlungsbedingungen Die monatlichen Raten und offene Posten werden mittels Lastschriftverfahren vom Konto des Mitglieds eingezogen. Vorauszahlung des gesamten Jahresbeitrages mittels Rechnung per Mail. Das Mitglied oder dessen gesetzliche Vertretung ist für die Sicherstellung der reibungslosen, automatischen, monatlichen Zahlung verantwortlich.
  10. Zahlungsverzug Ab dem 1. Tag des Zahlungsverzuges, ist der Zutritt zu den squatfit Räumlichkeiten nicht mehr gestattet, bis alle offenen Forderungen inklusive Mahngebühren beglichen wurden. Bei Zahlungsrückständen von mehr als 3 Monatsraten, wird die Gesamtsumme des gebuchten Abonnements zuzüglich aller Bearbeitungsgebühren und Mahnspesen fällig. Die Kosten einer allfälligen Betreibung gehen vollumfänglich zu Lasten des Schuldners. Ein Verzugszins von 5% wird geltend gemacht wie auch der Verzugsschaden. squatfit behält sich das Recht vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen welche bei einem negativen Entscheid keine Ratenzahlung ermöglicht und der Jahresbetrag vor dem 1. Training fällig wird. 
  11. Haftung Mitglied Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es sich in einem gesundheitlichen Zustand befindet, welches die Mitgliedschaft bei squatfit zulässt. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen der Trainingsräumlichkeiten, Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sowie für den Verlust von Leihgegenständen und hat squatfit die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu ersetzen.
  12. Haftung squatfit Die Benutzung der Einrichtungen und Teilnahme an Kursen von squatfit erfolgt auf Risiko und Gefahr des Mitglieds. Jegliche Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Die Haftung für den Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen des Trainingsteilnehmers in den Räumlichkeiten von squatfit wird ausdrücklich wegbedungen.
  13. Betriebsunterbrechung Im Falle von kompletten oder Teil- Betriebsunterbrechungen wie Reinigung, Reparaturen, Wasserschaden, Gesetzlichen Anordnungen, höhere Gewalt usw. oder anderen Umständen welche zur vorübergehenden Schliessung führen, hat das Mitglied keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen. Die Ausfallzeit kann durch die Geschäftsleitung als Kulanz zum Nachholen zur Verfügung gestellt werden. Weitere Ansprüche des Mitgliedes sind ausgeschlossen, Monatszahlungen sind weiterhin zu leisten, bis das Vertragsjahr erfüllt ist. 
  14. Verhinderung des Mitglieds – Time Stop In den folgenden Fällen hat das Mitglied einen Anspruch auf einen begründeten „Time Stop“ bis zu maximal 9 Monaten: Beruflicher Auslandsaufenthalt von mehr als vier Wochen Dauer mit Bescheinigung des Arbeitgebers; bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall von mehr als vier Wochen Dauer; bei nachgewiesenem Militär- oder Zivilschutzdienst von mehr als vier Wochen Dauer. Ferien gelten nicht als begründeter Time Stop Grund. Ungeachtet der Möglichkeit eines begründeten Time Stops können alle Mitglieder ohne spezifischen Grund ihre Mitgliedschaft für 1 Monat bis maximal 3 Monate pro Jahr pausieren (unbegründeter Time Stop). Begründete und unbegründete Time Stops werden nur gegen Vorlage eines Antragsformulars und der Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 25.- (bei All Inclusive Mitgliedschaft wird keine Gebühr erhoben) gewährt. Begründete und unbegründete Time Stops können nicht kumuliert werden. Pausierungen sind nur für ganze Monate möglich. Pausierungen beginnen erst nach Genehmigung des Antrags und können nicht rückwirkend beantragt werden. Während des (begründeten bzw. unbegründeten) Time Stops hat das Mitglied keinen Zutritt zum squatfit Fitnessclub. Die Zeit des (begründeten bzw. unbegründeten) Time Stops wird an das Ende der Laufzeit der Mitgliedschaft angehängt und der Vertrag (einschliesslich der Fälligkeitstermine für die Mitgliederbeiträge verlängert sich entsprechend. Zahlungs- und Kündigungsfristen bleiben ansonsten unverändert.
  15. Umzug des Mitglieds Ist der neue Wohnort, um mehr als dreissig Kilometer weiter entfernt von squatfit (Fahrweg), als der Wohnort zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, kann der Vertrag auf das Ende des Folgemonats gekündigt werden bei monatlicher Zahlungsweise. Verträge mit Jahreszahlung werden zum Tarif vom Monatsverträgen pro Rata abgerechnet eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- wird berechnet bei der vorzeitigen Vertragsauflösung. Eine Abmeldebestätigung der Einwohnerkontrolle muss vorliegen. 
  16. Vertragsbruch Verstösst das Mitglied in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung, so ist squatfit berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung seines Benutzungsentgelts und offene Raten sind per sofort fällig.
  17. Datenschutzerklärung Das Mitglied erklärt sich einverstanden, dass seine Mitgliedsdaten elektronisch gespeichert werden auf allen zum Training und Analysen nötigen Verwaltungssystemen und Trainingsrelevante Informationen von squatfit und dessen Partnern auf multimedialen Wegen erhält via e-mail, SMS, Telefon, Member App, Whatsapp und anderen Medien und dass der Eingang und die Trainingsflächen zur Sicherheit per Video überwacht werden, dessen Aufzeichnungen regelmässig gelöscht werden. Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht. Details in der separaten Datenschutzerklärung.
  18. Vertragsübernahme Der Vertrag kann einmalig übertragen werden an eine Person ab 18 Jahren, welche noch nie bei squatfit Mitglied war. Zeitguthaben können nicht übertragen werden. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- ist zu leisten.
  19. Gerichtsstand Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der squatfit GmbH in Basel.

     Basel, 11.09.2024 squatfit GmbH – squatfit Fitness    Leimgrubenweg 9c      4053 Basel. Diese AGB ersetzt alle vorherigen.

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